Ihr starker Partner in allen Rechtsfragen
Wenn gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird oder Sie Opfer einer Straftat geworden sind, dann benötigen Sie einen kompetenten Strafverteidiger.
Unsere Kanzlei steht für exzellente Strafverteidigung auf höchstem Niveau. Lesen Sie dazu auch unsere Bewertungen.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei allen Fragen rund um das Strafrecht zur Seite!
Suchen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe und vermeiden Sie schwerwiegende Fehler! Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht helfen und rufen Sie uns noch heute für ein Erstgespräch an!
Telefon: 0241 4000 6994
E-Mail: info@kanzlei-momen.de
Mobil: 0172 – 899 555 1 (24h-Notruf)
Waren Sie in einen Verkehrsunfall mit oder ohne Personenschaden verwickelt? Steht ein Bußgeldverfahren, Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis bevor?
Dann sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Im Fall von Verkehrsunfällen ist es so möglich, eine deutlich höhere Schadensersatzleistung zu erhalten als im Wege einer selbstständigen Bearbeitung.
Seit Jahren beraten wir als Fachanwälte bundesweit erfolgreich Mandanten in den Rechtsgebieten Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren).
Vermeiden Sie unnötige Kosten und verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Suchen Sie als Betroffener rechtzeitig Hilfe bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen gerne.
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Das Verkehrs-Strafrecht umfasst Straßenverkehrsdelikte aller Art, in die ein Autofahrer verwickelt werden kann und die als Straftaten eingestuft werden. Wenn Sie in eine solche Straftat verwickelt sind, kann ein Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner in allen juristischen Fragen sein.
Das strafbare Verkehrsdelikt beginnt beim Fahren unter Alkoholeinfluss bzw. Trunkenheitsfahrten, ab bestimmten Promillegrenzen auch wenn es keinen Unfall gegeben hat. Aber auch mit 0 Promille besteht die Gefahr, eine Straftat zu begehen: Fahren unter Einfluss illegaler Drogen oder bestimmter Medikamente gehören ebenfalls zu den strafbaren Verkehrsdelikten. Für illegale Drogen wie Cannabis, Amphetamine oder Morphine haben sich inzwischen in der Rechtsprechung ebenfalls Grenzwerte eingebürgert. Osama Momen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Aachen – er ist auf Fälle wie diese spezialisiert und berät Betroffene kompetent und sachgerecht.
Hierunter versteht man besonders gravierende Verkehrsverstöße, die noch dazu grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen werden. Einerseits gehören dazu die genannten Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch das Nichtbeachten der Vorfahrt, falsches Überholen oder falsches Verhalten am Zebrastreifen oder Fußgängerüberweg, und natürlich besonders gefährliche Geschwindigkeitsverstöße, z.B. an Kreuzungen oder Bahnübergängen. So genannte Geisterfahrer auf der Autobahn gefährden strafbar den Straßenverkehr, aber auch Fahrer, die bei einer Panne den nachfolgenden Vekehr nicht mit einem Warndreieck informieren, können sich strafbar machen.
Wenn ein Unfall passiert ist, ist das unerlaubte Entfernen des Verursachers vom Unfallort –umgangssprachlich Fahrerflucht oder Unfallflucht – eine Straftat. Das betrifft jeden Verkehrsteilnehmer, der den Unfall mitverursacht haben könnte – auch für Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger! Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht beraten, wenn Sie betroffen sind.
Dieses Verkehrsdelikt ist zu unterscheiden vom Fahren ohne Führerschein. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis haben oder hatten Sie gar keinen gültigen Führerschein– das ist, anders als wenn Sie den Führerschein nur nicht dabei haben, eine Straftat, die bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Auch wenn Sie bereits mit einem Fahrverbot belegt wurden, ist das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Straftat – übrigens auch, wenn Sie jemanden ans Steuer Ihres Fahrzeugs lassen, der keinen Führerschein besitzt.
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Aachen beraten und im Fall der Fälle auch kompetent vertreten.
Das Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht klingt sperrig, ist aber fast jedem Autofahrer bekannt: Es greift bei einfachen Tempoverstößen, Rotlichtverstößen, oder wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Die Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit sind andere als bei einer Verkehrsstraftat. Es wird keine Strafe, sondern ein Bußgeld verhängt, das im Extremfall – wenn nicht gezahlt wird – auch Erzwingungshaft nach sich ziehen kann. Das Bußgeld soll für den Fahrer umgangssprachlich als „Schuss vor den Bug“ wirken, um ihn von weiteren Verstößen gegen Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung oder die Fahrerlaubnis-Verordnung abzuhalten.
Neben den leichten Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstößen, bei denen oftmals eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen wird, gibt es schwerwiegende Verstöße, die neben dem Bußgeld auch zu einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten führen können.
Oft genug ist jedoch auch der „einfache“ Vorfall nicht durch eine Verwarnung erledigt – dann wird dem Betroffenen vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur Äußerung gegeben, bevor im Einzelfall die Hauptverhandlung eröffnet wird. Bei den Details zu Einspruchsfristen, Aussageverweigerungsrecht und Anwesenheitspflicht berät Sie Osama Momen als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Erfahrung und Kompetenz.
Zu den mit Bußgeld belegten Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen bei Überholverbot, das Überfahren einer roten Ampel, das erhebliche Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug (Drängeln, Abstandsüberschreitung), aber zum Beispiel auch das Warmlaufenlassen des Motors im Winter.
Hierzu gehört nicht nur das Fahren ohne Führerschein, das vom Fahren ohne Fahrerlaubnis – einer Straftat! – zu unterscheiden ist. Auch wenn Sie zu Fuß unter Alkoholeinfluss unterwegs sind und den Straßenverkehr gefährden, kann ein Bußgeld fällig werden.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung und verwandte Verordnungen regeln, inwieweit ein Fahrzeug oder eine Person am Straßenverkehr teilnehmen darf. Ist das Fahrzeug zugelassen? Ist der HU-Termin überschritten? Sind unerlaubte Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden? Oder ist der Zustand des Autos so extrem, dass es sofort stillgelegt werden muss?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann durch verschiedene Messmethoden festgestellt werden. Polizei oder Behörden können technische Geräte wie Radarsysteme einsetzen, aber auch das bloße Ablesen vom Tachometer des Polizeifahrzeuges ist eine zulässige Methode. In vielen Fällen kann es hier jedoch auch zu einer Fehlmessung kommen, so dass das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verkehrsrechts für den Betroffenen sinnvoll ist, damit das Bußgeld auch nur zum Tragen kommt, wenn es wirklich einen Verstoß gegeben hat.
Verkehrs-Zivilrecht umfasst in erster Linie alle Vorgänge rund um Unfallregulierung zwischen zwei oder mehr Verkehrsteilnehmer. Was ist zu tun bei einem Verkehrsunfall? Wer ist schuld? Wer hafte für Schäden? Was zahlt die Versicherung? Wie mache ich meine Ansprüche geltend, welche Ansprüche habe ich überhaupt? All diese Fragen werden im Rahmen des Verkehrshaftungsrechts behandelt. Hinzu kommt das Verkehrsvertragsrecht, das z.B. die vertraglichen Besonderheiten bei Autokauf und Tuning, aber auch des Versicherungsrechts abdeckt.
Das wichtigste: ohne anwaltliche Hilfe zahlen die Versicherungen nachweislich deutlich geringere Summen an den Geschädigten aus! Und: die gegnerische Haftpflichtversicherung muss in der Regel die Gebühren für den Anwalt des Geschädigten übernehmen. Dies wissen die meisten Autofahrer nicht und überlassen die Schadensregulierung ausschließlich ihren Versicherungen.
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall kompetente Unterstützung in der Schadensregulierung benötigen, hilft Ihnen ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wer einen Unfall durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht und dadurch einen Dritten schädigt, ist zu Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Bei Fahrzeughaltern kommt die Haftung für unverschuldete Unfälle noch hinzu, wenn sie im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind, die so genannte Gefährderhaftung. Der Geschädigte ist seinerseits in der Pflicht, den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern, die so genannte Schadensminderungspflicht.
Der durch einen Unfall Geschädigte ist grundsätzlich so zu entschädigen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Infrage kommen hier verschiedene Schadensposten, die ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie prüft, zum Beispiel:
Ein Unfall ist ein nicht alltäglicher Vorgang für den typischen Verkehrsteilnehmer. Naturgemäß fehlen Fachwissen und Erfahrung, die benötigt wird, um die Gesamtsituation und die eigenen Rechte richtig einzuschätzen. Insgesamt ist es für einen Geschädigten deshalb in der Regel sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der ausschließlich Ihnen als Mandanten verpflichtet ist und für Sie mit den gegnerischen Parteien verhandelt.
Bald erhalten Sie hier weitere Informationen.
Streitigkeiten in der Familie, der Ehe, mit dem Lebenspartner oder mit den Verwandten sind nie schön – und dennoch manchmal unvermeidbar. In diesen Fällen benötigen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte optimal vertritt und Sie als fachkundiger Rechtsanwalt für Familienrecht durch diese schwierige Zeit begleitet.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in allen Fragen rund um das Familienrecht!
Zögern Sie nicht! Holen Sie sich gleich professionellen Rat. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Familienrecht fachkundig zur Seite.
Rechtsanwältin F. Richardt
Telefon: 0241 4000 6994
E-Mail: info@kanzlei-momen.de
Aufgrund der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz.
Das Individual-Arbeitsrecht regelt Ihre Arbeitsbedingungen wie Kündigungsschutz oder Arbeitszeiten. Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt dagegen Ihr Arbeitsrecht im Kollektiv (z.B. Tarifverträge)
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Vermeiden Sie unnötige Kosten und verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Suchen Sie als Betroffener rechtzeitig Hilfe bei einem Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen gerne.
Rechtsanwältin A. S. Al-Halabi
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Rechtsanwältin A. S. Al-Halabi
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Wir führen Sie erfolgreich, zielgerichtet und professionell durch Ihren Prozess.
Liebe Mandanten,
aus aktuellem Anlass möchten auch wir unseren Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Corona-Virus nicht unnötig zu fördern. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, zu Ihrem und zu unserem Schutz, zunächst keine persönlichen Beratungstermine anzubieten.
Gerne stehen wir Ihnen gleichwohl telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Unsere Arbeit werden wir selbstverständlich wie gewohnt fortsetzen.
Wir möchten Sie jedoch bitten, uns etwaige Unterlagen per Post, Briefkasteneinwurf oder auf elektronischem Wege zukommen zu lassen und unsere Kanzleiräume in dieser Zeit nicht persönlich aufzusuchen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.